Die rechtliche Betreuung ist
ein deutsches Rechtsinstitut,
durch das Volljährige
Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei
ein für sie bestellter Betreuer unter
gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht
nach außen erhält, im Innenverhältnis
aber zur Beachtung des Willens des Betreuten
verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am
1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz
eingeführt und wird in den §§ 1814 ff.
des
Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Rechtliche Betreuung ist keine soziale,
pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Sie
ist an die Stelle der früheren Vormundschaft
über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“
getreten und auf die erforderlichen
Aufgabenkreise beschränkt. Die rechtliche
Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen
stellvertretend im Namen der Betreuten, die
diese selbst nicht mehr vornehmen können.
(Quelle: wikipedia)